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Welche Interessen leiten einen Verbraucherschutzverein, der gegen kostenloses Telefonieren klagt? Die der Verbraucher können es nicht sein, denn Verbraucher sparen prinzipiell gerne Geld. Aber gibt es da nicht einige Mitbewerber der Berliner Telefonfirma, die schon eher ein Interesse daran haben, den Verbrauchern das kostenlose Telefonieren auszutreiben?
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Die Begründung der beisitzenden Richterin Christiane Klinger, ein erheblicher Teil der Verbraucher empfinde Werbeunterbrechungen als lästig, klingt jedenfalls nicht überzeugend. Wenn Lästigkeit justitiabel ist, warum hat dann nicht längst ein deutsches Gericht Wolfgang Petry aus dem Radio und Hans Meiser aus dem Fernsehen verbannt?
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Auch wenn das Gericht anführt, Werbung am Telefon sei grundsätzlich sittenwidrig, so reicht das als Begründung nicht aus. Denn der "Grundsatz" im juristischen Sinne ist immer ein Grundsatz mit Ausnahmen. Warum sollte es für die Ausnahme nicht genügen, wenn beide Gesprächspartner einverstanden sind, sich durch Werbung unterbrechen zu lassen?
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Dort allerdings, in der Abstimmung zwischen den beiden Gesprächspartnern, mag das einzige Problem der kostenlosen Telefonate liegen. Denn die Entscheidung für ein Telefonat mit Werbeunterbrechungen trifft zunächst nur der Anrufende. Vielleicht plant er ein kurzes Gespräch, und beide haben in neunzig Sekunden alles gesagt. Dann merken sie nicht einmal etwas von der Werbung am Telefon. Wenn das Telefonat aber doch länger dauert, darf man es getrost den beiden Beteiligten überlassen, wie sie damit umgehen.
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Die Verbraucher in Deutschland haben gelernt, mit Werbung umzugehen. Vom "Eingriff in die Privatsphäre" kann nicht die Rede sein, solange Verbraucher die Wahl zwischen Telefonanbietern mit und ohne Werbeeinblendungen haben. Wenn die Entscheidung des Berliner Landgerichts Schule macht, was werden die Richter demnächst für uns regeln? Sind Fernseh-Werbespots nicht auch ein Eingriff in die Privatsphäre? Schließlich sehen wir alle meistens im privaten Wohnzimmer oder gar im privaten Schlafzimmer fern. Oder die Annoncen in der Morgenzeitung! Sind sie nicht ein unzulässiger Eingriff in die Frühstücks-Privatsphäre?
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